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   OLG Köln, 30.07.2010 - 3 U 44/09 BSchRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19455
OLG Köln, 30.07.2010 - 3 U 44/09 BSchRh (https://dejure.org/2010,19455)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2010 - 3 U 44/09 BSchRh (https://dejure.org/2010,19455)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 3 U 44/09 BSchRh (https://dejure.org/2010,19455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beim Abtreiben eines stillliegenden Schiffes spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft nicht genügende Sicherung des Schiffes; Anforderungen an die Widerlegung des Anscheinsbeweises bzgl. der Schadensverursachung durch ein nicht ausreichend ...

  • tis-gdv.de

    Vertäuung, Abdrift, Motoryacht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 92 ff.; BGB § 823; RheinSchPV § 7.01 Nr. 4
    Kein Ersatz für Schaden im Yachthafen durch von "Kyrill" losgerissenen Stilllieger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis ungenügender Sicherung eines Schiffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Bootsrecht - Haftung bei Schaden an einer Motoryacht durch abtreibenden Stilllieger - Anscheinsbeweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sturmschäden - Vorhersehbar und vermeidbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 415
  • VersR 2011, S 415
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 19.10.2016 - 12 U 2194/14

    Kollision von in Küstennähe vor Anker liegenden Segelyachten bei Wetterwechsel

    Treibt ein Stilllieger ab und richtet er hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856; OLG Köln TranspR 2001, 405; OLG Köln VersR 2011, 415).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei stürmischer Wetterlage; Sturmwarnungen sind für eine sichere Befestigung zu berücksichtigen (OLG Köln VersR 2011, 415).

    Eine Entkräftung des Anscheinsbeweises ist auch durch den Vollbeweis des Gegenteils, also einer ordnungsgemäßen Befestigung des abgetriebenen Stillliegers, möglich (OLG Köln TranspR 2001, 405; OLG Köln VersR 2011, 415).

  • OLG Köln, 08.06.2021 - 3 U 138/20

    Schadensersatz nach Kollision eines Binnenschiffes mit einem unterstromseitigen

    Maßgebliche Gesichtspunkte für die Feststellung eines fahrlässigen Verhaltens sind im Binnenschifffahrtsrecht - wie auch sonst - die Voraussehbarkeit der Gefahr sowie ihre Vermeidbarkeit für den Schädiger (vgl. Senat VersR 2011, 415; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 276 Rn. 20 f.; v. Waldstein/Holland, a.a.O., § 3 BinSchG Rn. 27).

    Die vorstehenden Erwägungen gelten insbesondere bei Havarien im Zusammenhang mit sich ankündigenden meteorologischen Veränderungen, die rechtzeitige nautische Maßnahmen wie etwa die Einstellung (oder vorliegend die Nichtaufnahme) der Fahrt erforderlich machen (v. Waldstein/Holland, a.a.O., § 92a BinSchG Rn. 8; Vortisch/Bemm, a.a.O., § 92a BinSchG Rn. 5; vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2017, 88; Senat VersR 2011, 415).

  • OLG Brandenburg, 21.08.2019 - 7 U 89/17

    Schadensersatzanspruch nach einer unzureichenden Befestigung eines Bootes

    Treibt ein Stillieger ab und richtet hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856 OLG Köln, VersR 2011, 415; OLG Nürnberg, MDR 2017, 88).

    Dass ein ganz außergewöhnliches Sturmereignis vorlag (so im Fall OLG Köln, VersR 2011, 415, "Orkan Kyrill"), hat der Beklagte nicht dargelegt.

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